Schutz- und Hygienekonzept
für die Durchführung von
Fotoshootings
- Die Kontaktnachverfolgung wird gewährleistet durch die generelle vorherige Terminabsprache für Fotoshootings. Die Kontaktdaten werden DSGVO-konform gespeichert.
- Kunden ist es gestattet im gleichen Haushalt lebende Begleitpersonen mitzubringen, sofern dies die örtlich geltenden Kontaktbeschränkungen zulassen. Die Teilnahme von Begleitperson inkl. Kontaktdaten sind vorab zu übermitteln.
- Personen mit Symptomen wie Fieber, Husten oder neu aufgetretenen Geschmacks- /Geruchsstörungen ist die Teilnahme an Fotoshootings nicht gestattet.
- Personen, welche in den letzten 14 Tagen engen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten, ist die Teilnahme an Fotoshootings nicht gestattet.
- Für in getrennten Haushalten lebende Personen gilt das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern.
- Kann das Abstandsgebot aus dringenden Gründen (z.B. bei Nahaufnahmen) nicht eingehalten werden, ist von den entsprechenden Personen ein medizinischer Mund- und Nasenschutz zu tragen.
- Shootings in geschlossenen Räumen werden nach Möglichkeit vermieden. Ist dies aus dringenden Gründen (z.B. bei Welpen oder Katzen) nicht möglich, ist von den teilnehmenden Personen durchgehend ein medizinischer Mund- und Nasenschutz zu tragen. Des Weiteren sind die Räumlichkeiten vor Beginn des Shootings, sowie wiederholt alle 20 Minuten für min. 3 Minuten zu Lüften.
- Händehygiene, d.h. Waschen bzw. Desinfektion und die Einhaltung der Husten-Nies-Etikette ist für alle teilnehmenden Personen verpflichtend.
- Gemeinsame Kontaktflächen werden nach Benutzung desinfiziert.
- Jegliche Kontaktaufnahme außerhalb des Shootings erfolgt schriftlich oder
telefonisch.
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Die Bezahlung erfolgt kontaktlos per Rechnung/Überweisung.
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Alle Personen verpflichten sich mit der Teilnahme am Shooting zur Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzepts.
Stuttgart,
– vom 12.11.2020 –
– 1. Aktualisierung vom 02.03.2021 –
Sandra Münzer