Schutz- und Hygienekonzept

für die Durchführung von

Fotoshootings


  1. Die Kontaktnachverfolgung wird gewährleistet durch die generelle vorherige Terminabsprache für Fotoshootings. Die Kontaktdaten werden DSGVO-konform gespeichert.
  2. Kunden ist es gestattet im gleichen Haushalt lebende Begleitpersonen mitzubringen, sofern dies die örtlich geltenden Kontaktbeschränkungen zulassen. Die Teilnahme von Begleitperson inkl. Kontaktdaten sind vorab zu übermitteln.
  3. Personen mit Symptomen wie Fieber, Husten oder neu aufgetretenen Geschmacks- /Geruchsstörungen ist die Teilnahme an Fotoshootings nicht gestattet.
  4. Personen, welche in den letzten 14 Tagen engen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten, ist die Teilnahme an Fotoshootings nicht gestattet.
  5. Für in getrennten Haushalten lebende Personen gilt das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern.
  6. Kann das Abstandsgebot aus dringenden Gründen (z.B. bei Nahaufnahmen) nicht eingehalten werden, ist von den entsprechenden Personen ein medizinischer Mund- und Nasenschutz zu tragen.
  7. Shootings in geschlossenen Räumen werden nach Möglichkeit vermieden. Ist dies aus dringenden Gründen (z.B. bei Welpen oder Katzen) nicht möglich, ist von den teilnehmenden Personen durchgehend ein medizinischer Mund- und Nasenschutz zu tragen. Des Weiteren sind die Räumlichkeiten vor Beginn des Shootings, sowie wiederholt alle 20 Minuten für min. 3 Minuten zu Lüften.
  8. Händehygiene, d.h. Waschen bzw. Desinfektion und die Einhaltung der Husten-Nies-Etikette ist für alle teilnehmenden Personen verpflichtend.
  9. Gemeinsame Kontaktflächen werden nach Benutzung desinfiziert.
  10. Jegliche Kontaktaufnahme außerhalb des Shootings erfolgt schriftlich oder

    telefonisch.

  11. Die Bezahlung erfolgt kontaktlos per Rechnung/Überweisung.

  12. Alle Personen verpflichten sich mit der Teilnahme am Shooting zur Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzepts.


    Stuttgart,

    – vom 12.11.2020 –

    – 1. Aktualisierung vom 02.03.2021 –


    Sandra Münzer